BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen in Deutschland zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen — einschließlich Websites und Online-Shops.

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Als technischer Standard gilt WCAG 2.1 Stufe AA.

Wen betrifft das BFSG?

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) im Bereich Dienstleistungen.

Was prüft exatics?

exatics prüft automatisiert auf die häufigsten WCAG-Verstöße. Das gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihre Website die grundlegenden Anforderungen des BFSG erfüllt.

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