BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen in Deutschland zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen — einschließlich Websites und Online-Shops.
Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Als technischer Standard gilt WCAG 2.1 Stufe AA.
Wen betrifft das BFSG?
- Online-Shops und E-Commerce-Angebote
- Bankdienstleistungen und Finanzprodukte
- Telekommunikationsdienste
- E-Books und digitale Medien
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) im Bereich Dienstleistungen.
Was prüft exatics?
exatics prüft automatisiert auf die häufigsten WCAG-Verstöße. Das gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihre Website die grundlegenden Anforderungen des BFSG erfüllt.