BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen in Deutschland zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen – einschließlich Websites und Online-Shops.

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Als technischer Standard gilt WCAG 2.1 Stufe AA.

Wen betrifft das BFSG?

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) im Bereich Dienstleistungen.

Was prüft exatics?

exatics prüft automatisiert auf die häufigsten WCAG-Verstöße. Das gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihre Website die grundlegenden Anforderungen des BFSG erfüllt.

Ausführlicher Ratgeber: BFSG: Ist Ihre Website barrierefrei?

In der Praxis zeigt sich: Viele Unternehmen sind sich nicht sicher, ob sie unter das BFSG fallen. Die Faustregel: Wer online an Verbraucher verkauft und kein Kleinstunternehmen ist, muss handeln. exatics prüft grundlegende Barrierefreiheits-Aspekte wie Kontrastverhältnisse und semantische HTML-Struktur als Teil des automatisierten Website-Audits.

Häufige Fragen zu BFSG

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Ja, wenn sie Dienstleistungen online an Verbraucher anbieten. Es gibt keine Umsatz- oder Mitarbeitergrenze für digitale Barrierefreiheit.

→ Ratgeber: BFSG 2025
Was droht bei Verstoß gegen das BFSG?

Bußgelder bis zu 100.000 € und Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände. Betroffene Nutzer haben zudem Anspruch auf barrierefreien Zugang.

Welcher Standard gilt für das BFSG?

Die EN 301 549, die sich an den WCAG 2.1 Level AA orientiert. Websites müssen diese Richtlinien seit Juni 2025 erfüllen.

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