DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die zentrale EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt seit Mai 2018 und betrifft jede Website, die Besucher aus der EU hat.
Für Website-Betreiber bedeutet die DSGVO vor allem: Personenbezogene Daten dürfen nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Die häufigsten Rechtsgrundlagen sind die Einwilligung (Consent) und das berechtigte Interesse.
Was bedeutet das für Websites?
- Tracking nur mit Einwilligung – Google Analytics, Werbe-Pixel und ähnliche Dienste dürfen erst nach Zustimmung laden
- Datenschutzerklärung – Muss vollständig und verständlich über alle Datenverarbeitungen informieren
- Auftragsverarbeitung – Für jeden externen Dienst, der Besucherdaten verarbeitet, brauchen Sie einen AVV
- Auskunftsrecht – Besucher können Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen
Was prüft exatics?
exatics prüft die technische DSGVO-Konformität Ihrer Website: Welche Dienste laden vor dem Consent? Welche Cookies werden ohne Einwilligung gesetzt? Werden Daten in Drittstaaten übertragen? Die Ergebnisse sind eine technische Grundlage – die rechtliche Bewertung obliegt Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Unsere Audits zeigen: Die häufigsten DSGVO-relevanten Probleme auf deutschen Websites sind das Laden von Google Fonts über externe Server, Tracking ohne Einwilligung und fehlende oder fehlerhafte Cookie-Banner. Dabei sind viele dieser Verstöße leicht vermeidbar — oft reicht eine korrekte Konfiguration des Consent-Management-Systems.
Häufige Fragen zu DSGVO
Gilt die DSGVO auch für kleine Websites?
Ja. Die DSGVO gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten – unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. Schon eine IP-Adresse oder ein Analytics-Cookie ist ein personenbezogenes Datum.
Was sind die wichtigsten DSGVO-Pflichten für Websites?
Datenschutzerklärung, Cookie-Banner mit Opt-in, AVV mit allen Dienstleistern, Verarbeitungsverzeichnis und die Fähigkeit, Auskunfts- und Löschanfragen zu beantworten.
Was kostet ein DSGVO-Verstoß?
Bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist. In der Praxis reichen die Bußgelder von vierstellig (KMU) bis dreistellig-millionenfach (Tech-Konzerne).
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