TDDDG — Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Das TDDDG (ehemals TTDSG) ist ein deutsches Gesetz, das den Zugriff auf Informationen in Endgeräten regelt — insbesondere Cookies und Browser-Fingerprinting.

Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten regelt, geht das TDDDG einen Schritt weiter: Es schützt die Endeinrichtung (Browser, Smartphone) selbst. Jeder Zugriff auf Informationen im Endgerät — ob Cookie, LocalStorage oder Browser-Feature-Detection — erfordert eine Einwilligung, es sei denn, er ist technisch notwendig.

Was bedeutet das konkret?

Für Matomo bedeutet das: Die Funktion disableBrowserFeatureDetection muss aktiviert sein, um TDDDG-konform ohne Consent zu arbeiten.

TTDSG vs. TDDDG

Das Gesetz hieß bis Mai 2024 „TTDSG" (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) und wurde dann in TDDDG umbenannt. Inhaltlich hat sich dabei für Website-Betreiber nichts Wesentliches geändert.

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