TDDDG — Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Das TDDDG (ehemals TTDSG) ist ein deutsches Gesetz, das den Zugriff auf Informationen in Endgeräten regelt — insbesondere Cookies und Browser-Fingerprinting.
Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten regelt, geht das TDDDG einen Schritt weiter: Es schützt die Endeinrichtung (Browser, Smartphone) selbst. Jeder Zugriff auf Informationen im Endgerät — ob Cookie, LocalStorage oder Browser-Feature-Detection — erfordert eine Einwilligung, es sei denn, er ist technisch notwendig.
Was bedeutet das konkret?
- Cookies — Jedes nicht-technisch-notwendige Cookie erfordert Consent
- Browser-Fingerprinting — Das Auslesen von Browser-Erweiterungen, Bildschirmauflösung etc. erfordert Consent
- LocalStorage / SessionStorage — Ebenfalls einwilligungspflichtig, wenn nicht technisch notwendig
Für Matomo bedeutet das: Die Funktion disableBrowserFeatureDetection muss aktiviert sein, um TDDDG-konform ohne Consent zu arbeiten.
TTDSG vs. TDDDG
Das Gesetz hieß bis Mai 2024 „TTDSG" (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) und wurde dann in TDDDG umbenannt. Inhaltlich hat sich dabei für Website-Betreiber nichts Wesentliches geändert.