Auftragsverarbeitung (AVV)
Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein externer Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Für jede solche Verarbeitung ist nach Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich.
In der Praxis betrifft das fast jede Website: Wer Google Analytics, Mailchimp, einen externen Hoster oder ein Cloud-CMP nutzt, gibt personenbezogene Daten an Dritte weiter — und braucht einen AVV mit jedem dieser Anbieter.
Typische Auftragsverarbeiter
- Analytics-Anbieter — Google, Adobe, Matomo Cloud
- CMP-Anbieter — Cookiebot, Usercentrics, OneTrust
- Hosting-Anbieter — Hetzner, AWS, Strato
- E-Mail-Dienste — Mailchimp, Brevo, CleverReach
Was prüft exatics?
exatics erkennt automatisch, welche externen Dienste auf Ihrer Website aktiv sind. Aus dieser Liste können Sie ableiten, mit welchen Anbietern Sie einen AVV benötigen.