BFSG: Ist Ihre Website barrierefrei?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre Website muss barrierefrei sein. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 € — in der Praxis setzt die Marktüberwachung aber zunächst auf Korrekturfristen. Kleinstunternehmen und reine B2B-Anbieter sind ausgenommen — wir bei exatics wären es auch. Trotzdem setzen wir alles daran, dass unsere Website für jeden nutzbar ist. Barrierefreiheit ist für uns kein Pflichtprogramm, sondern Überzeugung.

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern. Für Websites heißt das: Wer online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, muss sein Angebot barrierefrei gestalten.

Hinweis: Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Gesetzestext, den Umsetzungshinweisen der zuständigen Behörden und Fachquellen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.

Was fordert das BFSG?

Das Gesetz verlangt, dass digitale Dienstleistungen für alle Menschen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind — die vier Grundprinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Konkret bedeutet das:

PrinzipAnforderungBeispiel
WahrnehmbarInhalte müssen in verschiedenen Formen darstellbar seinAlt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, Kontrast mindestens 4,5:1
BedienbarDie Oberfläche muss ohne Maus nutzbar seinVollständige Tastaturbedienung, ausreichend große Klickflächen
VerständlichInhalte und Bedienung müssen nachvollziehbar seinKlare Sprache, konsistente Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen
RobustInhalte müssen mit verschiedenen Technologien funktionierenValider HTML-Code, semantische Struktur, Kompatibilität mit Screenreadern

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher (B2C) erbringen. Dazu gehören:

Wer ist ausgenommen?

Welche technischen Standards gelten?

Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits für Webinhalte auf die WCAG 2.1, Stufe AA referenziert. Das ist der aktuell verbindliche Standard.

StandardStatusBedeutung
WCAG 2.1 AAAktuell verbindlichReferenzstandard der EN 301 549 — 78 Erfolgskriterien
WCAG 2.2 AAEmpfohlen9 neue Kriterien (u. a. Focus Appearance, Accessible Authentication) — wird voraussichtlich 2026 in der überarbeiteten EN 301 549 verankert
EN 301 549Europäische NormHarmonisierte Norm für digitale Barrierefreiheit — gilt für Web, Apps und Dokumente
BITV 2.0Gilt für BehördenZusatzanforderungen für öffentliche Stellen (Gebärdensprache, Leichte Sprache)

Unsere Empfehlung: Richten Sie sich bereits jetzt nach WCAG 2.2 AA. Die Übernahme in die EN 301 549 wird erwartet — und die zusätzlichen Kriterien verbessern die Nutzererfahrung spürbar.

Was passiert bei Verstößen?

Die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer sind für die Durchsetzung zuständig. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig und anlassbezogen — Verbraucher und Verbände können Beschwerden einreichen.

VerstoßMögliche Sanktion
Nicht barrierefreie DienstleistungBußgeld bis 100.000 €
Fehlende Kennzeichnung oder InformationBußgeld bis 10.000 €
Anhaltende Nicht-EinhaltungEinstellung der Dienstleistung, Zwangsgelder
WettbewerbsverstößeAbmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände

Das Verfahren ist gestuft: Zunächst erfolgt eine Aufforderung zur Korrektur mit Fristsetzung. Erst bei wiederholter Nichterfüllung werden Bußgelder verhängt.

Übergangsfristen

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Für Websites gilt:

Checkliste: Die wichtigsten Sofortmaßnahmen

  1. Alt-Texte für alle Bilder: Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alternativtext. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt="".
  2. Überschriftenhierarchie prüfen: H1 → H2 → H3 — keine Ebenen überspringen. Screenreader navigieren anhand der Überschriften.
  3. Tastaturnavigation testen: Navigieren Sie Ihre gesamte Website nur mit der Tab-Taste. Jedes interaktive Element muss erreichbar und bedienbar sein.
  4. Farbkontraste prüfen: Normaler Text mindestens 4,5:1, großer Text mindestens 3:1 Kontrastverhältnis zum Hintergrund.
  5. Formulare beschriften: Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes <label>. Fehlermeldungen müssen verständlich und hilfreich sein.
  6. Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen: Das BFSG verlangt eine öffentlich zugängliche Erklärung mit Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen.

Wie können Sie Ihre Website testen?

Barrierefreiheit lohnt sich — auch wirtschaftlich

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Nach Angaben der WHO leben 15 % der Weltbevölkerung mit einer Behinderung. Eine Capterra-Studie (September 2024) zeigt: 74 % der befragten Unternehmen haben durch fehlende Barrierefreiheit bereits Kunden verloren.

Darüber hinaus verbessert Barrierefreiheit die Nutzererfahrung für alle Besucher: Klare Strukturen, gute Kontraste und schnelle Ladezeiten kommen jedem zugute. Und: Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand.

Unser eigener Anspruch

Als Kleinstunternehmen wären wir vom BFSG formal nicht betroffen. Dennoch setzen wir alles daran, dass exatics so wenig Barrieren wie möglich aufweist und für jeden nutzbar ist. Barrierefreiheit ist für uns kein Pflichtprogramm, sondern eine Selbstverständlichkeit — denn jeder Mensch verdient gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten.

Quellen und weiterführende Links

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